ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DEN BEREICH UNTERNEHMENSENTWICKLUNG & COACHING

der hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting GmbH, Innsbruck
(im nachfolgenden kurz „hgc Innsbruck“ genannt)

 

1. Geltung
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungserbringungen seitens der hgc Innsbruck in deren Unternehmensbereich „Unternehmensentwicklung & Coaching“ (upgrade.hgc.at).
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner für sämtliche Rechtsgeschäfte bestimmen sich nach dem Inhalt des Vertrages und den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausnahmslos nicht anerkannt und gelten nur, wenn sich die hgc Innsbruck diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern daher nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern unabhängig davon, ob bei künftigem Vertragsabschlüssen nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2. Angebote und Zustandekommen des Vertrags
Angebote der hgc Innsbruck sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung beider Vertragspartner zustande. Allfällige Kostenvoranschläge der hgc Innsbruck sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.

3. Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der hgc Innsbruck ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die hgc Innsbruck ist ermächtigt, deren Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der hgc Innsbruck.

4. Leistungen der hgc Innsbruck
Der Umfang eines konkreten Auftrages ergibt sich im Einzelfall jeweils aus der vertraglichen Vereinbarung. Sich aus mehreren Teilleistungen/Teilveranstaltungen zusammensetzende Leistungen/Veranstaltungen gelten als eine Gesamtleistung/Gesamtveranstaltung.

5. Anmeldungen / Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen erfolgt die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer vorbehaltlich noch freier Plätze übermittelt.

Für sämtliche Veranstaltungen sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt. Insofern nicht gesondert vertraglich festgelegt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Teilnehmer. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die hgc Innsbruck das Recht vor, mangels ausreichender Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. Bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl ist die hgc Innsbruck zu keiner weiteren Vertragsannahme verpflichtet.

6. Entgelt/Spesen
Sofern nicht anders vereinbart ist das Entgelt vom Auftraggeber zur Gänze im Vorhinein bis spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn an die hgc Innsbruck zu leisten. Bei aus Teilleistungen/Teilveranstaltungen sich zusammensetzenden Leistungen kann das Gesamtentgelt in der Anzahl der Teilleistungen/Teilveranstaltungen (Module) entsprechenden Raten, diese zahlbar jeweils spätestens bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Teilleistung/Teilveranstaltung, beglichen werden.

Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Vertragsabschluss vereinbarte Begünstigungen, so etwa Skonti und Nachlässe sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist die hgc Innsbruck berechtigt, diese nach zu verrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Entgeltminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von der hgc Innsbruck nicht bestritten wird.

Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht der hgc Innsbruck gegenüber in Verzug, ist die hgc Innsbruck unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die hgc Innsbruck liegt durch diese Handlungen nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde. Die jeweiligen Entgeltsfälligkeiten ergeben sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von derzeit 8 % p.a. verrechnet Das Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei das Monat, in dem das Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2000 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht.

Insofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, wird an Spesen für Fahrt- und Reiseaufwendungen das amtliche Kilometergeld verrechnet. Bei Mystery-Checks sind vom Auftraggeber zusätzlich die Aufenthalts- und Verpflegungskosten zu tragen. Werden vom Auftraggeber die Übernachtungskosten getragen, wird kein Kilometergeld verrechnet.

7. Stornobedingungen
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart kann der Auftraggeber bis einen Monat vor Vertragsleistungsbeginn kostenlos stornieren.
An Stornogebühr sind vom Auftraggeber bei Stornierung bis 7 Tage vor Vertragsleistungsbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages sowie bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Vertragsleistungsbeginn 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu begleichen.
Bei einer sich aus Teilleistungen/Teilveranstaltungen zusammensetzenden Leistung/Veranstaltung ist eine Stornierung zu den genannten Fristen und Stornogebühren lediglich vor Beginn der ersten Vertragsleistung eingeräumt.
Stornierungen bedürfen zwingend der Schriftform.

8. Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Insofern der Vertragsabschluss mit einem Auftraggeber als Verbraucher im Fernabsatz, insbesondere per E-Mail oder Telefax erfolgen sollte, steht dem Auftraggeber das gesetzliche Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

9. Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen:
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und unabhängig von den gesondert geregelten Gründen zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund kann ein begründetes Dauerschuldverhältnis von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist schriftlich aufgekündigt werden.

10. Haftung
Die Haftung der hgc Innsbruck für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden, entgange-nen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die hgc Innsbruck ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Seitens der hgc Innsbruck wird keinerlei Haftung oder Garantie für irgendeinen Erfolg oder die Anwendung erworbener Kenntnisse übernommen.

11. Elektronische Rechnungslegung
Die hgc Innsbruck ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die hgc Innsbruck ausdrücklich einverstanden.

12. Vertragsdauer
Der Vertrag endet grundsätzlich mit der erfolgten Erbringung der vereinbarten Leistung.
Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, insbesondere wenn der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt.

13. Urheberrecht
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen der hgc Innsbruck bzw. deren Lizenzgebern zu. Jede Verletzung dieser Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

14. Datenschutz
Die hgc Innsbruck ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnis zu verarbeiten. Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Mit Übermittlung der Daten willigt der Auftraggeber ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, E-Mail-Adressen, Zusendeadressen oder Privatadressen), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Telefax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert, für die Vertragsabwicklung, die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden und soweit zweckmäßig auch an dritte Personen übermittelt werden dürfen.

15. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von der hgc Innsbruck vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website coaching.hgc.at abrufbar und wird dem Auftraggeber auf jeweiligen Wunsch umgehend zugesandt. Sofern die Änderung den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Mitteilung über die Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen.

16. Anwendbares Recht
Es gelten soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht.

17. Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der hgc Innsbruck sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.

18. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Hermann Semlitsch

Hermann Semlitsch

Geschäftsführer

hermann.semlitsch@hgc.at
+43 512 396 992

"Noch schöner als Visionen zu haben, ist, sie zu verwirklichen."
– Lisz Hirn

1993 gründete ich als leidenschaftlicher Touristiker gemeinsam mit Partnern die hgc group. Heute sind wir die erste Adresse, wenn es um Lohn- und Mitarbeitermanagement im Tourismus geht. Meine Liebe zu Zahlen führte schlussendlich dazu, dass ich mich in den Bereichen Controlling und Budgetierung professionalisierte. Mit meiner kaufmännischen Expertise und profunden Erfahrung habe ich ein Produkt entwickelt, welches in seiner Gesamtheit auf dem Tourismusmarkt einzigartig ist; weil mir der Tourismus am Herzen liegt!

Als Geschäftsführer trage ich die Verantwortung für über 50 Mitarbeiter:innen, welche sich mit großer Leidenschaft für die Anliegen unserer 650 Kunden einsetzen. Ich nehme die Herausforderungen, welche diese Position in unserer Branche mit sich bringen, sehr gerne an. Mit Initiativkraft und einem Schuss Humor lassen sich diese Herausforderungen bewältigen. Und wenn ich gerade nicht versuche die Tourismusbranche zu revolutionieren, dann ernte ich als Hobbygärtner die wahrscheinlich leckersten Tomaten in Tirol.

Maria C. Hechenbichler

Dr. Mag. Maria Christine Hechenbichler, MBL, Msc.

Leiterin und Senior Consultant hgc upgrade

maria.hechenbichler@hgc.at
+43 664 800 845 41

"Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab."– Marc Aurel

Meine Karriere begann nach Abschluss der Tourismusfachschule als Rezeptionistin und Restaurantfachfrau, um die Hotellerie von Grund auf kennenzulernen. Danach ging es für mich auf eine Bildungsreise. Nach vier Studienabschlüssen und zahlreichen berufsbegleitenden Ausbildungen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Arbeitsrecht und Coaching arbeitete ich als Juristin, Geschäftsführerin und Lektorin, bevor ich mich vor einigen Jahren für die Mitarbeit in der hgc entschied. Ich entdeckte meine Leidenschaft für den Tourismus wieder und dafür Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen dieser Branche im Rahmen ihrer betrieblichen Zielsetzungen zu unterstützen.

Heute verknüpfe ich bei meiner beruflichen Tätigkeit meine erworbenen Fach- und Sachkompetenzen mit juristischem Know-how, analytischem Denken, meiner Empathie und Zielstrebigkeit. Mit dieser Kombination aus Fähigkeiten und Wissen habe ich hgc upgrade mit aufgebaut. Ich liebe es, Menschen und Organisationen auf ihrem Weg der erfolgsorientierten Weiterentwicklung zu begleiten; sei es durch Planung und Umsetzung des Mitarbeitermanagements, Führungskräfteentwicklung, Führungscoaching von Unternehmer:innen sowie Erkennen von Talenten verbunden mit der Entwicklung neuer Workshopdesigns. Menschen zu verstehen gehört nicht nur zu meiner Arbeit, sondern auch zu meinen Hobbys. Ob im Geschäftsleben, auf einer Skitour oder auf dem Bike – ich teile gerne meine Freude mit einem Team und bin immer offen für Neues.

Markus Unterleitner

Markus Unterleitner

Technischer Leiter

markus.unterleitner@hgc.at
+43 512 396 992

"Entscheide lieber ungefähr richtig als genau falsch."
– Johann Wolfgang Goethe

Im Jahre 2004 habe ich meine Reise in der hgc group angetreten. In diesen nahezu zwei Jahrzehnten habe ich einiges erlebt und auch mitgestaltet. Etabliert habe ich mich als Technik- Profi (CTO) und als Drehscheibe zwischen unserem Entwicklungsteam und unseren Kund:innen. Und nein, ich bin nicht der klassische Nerd. Als staatlich geprüfter Lohnverrechner, Absolvent eines Lehrgangs im Arbeits- und Sozialrecht und als Datenschutzbeauftragter bin ich der „Klebestoff“, der alles zusammenhält.

Als Berufspilot und Triathlet bin ich es gewohnt, stets die Ruhe und einen Weitblick zu bewahren. Vorausgesetzt, ich verliere mich nicht in meinen 25.000 Tabs und 10 Monitoren; wie gesagt, kein Nerd.

Magdalena Obojes

Magdalena Obojes, MBA

Consultant hgc upgrade
(Unternehmensentwicklung und Coaching)

magdalena.obojes@hgc.at
+43 664 800 845 77

"Nichts in der Welt wirkt so ansteckend wie Lachen und gute Laune."
– Charles Dickens

Mein Interesse nach Sprachen und Kulturen wurde sehr früh geweckt und so zog es mich nach dem Abschluss der Tourismusschule ins Ausland. Ich durfte u. a. in England, Holland und Deutschland studieren und arbeiten. Dabei nutzte ich die volle touristische Bandbreite und konnte Erfahrungen in sämtlichen Bereichen – bis ins mittlere Management – in unterschiedlichsten Hotels und Hotelkooperationen sammeln. Die praktischen Erfahrungen habe ich mit Studiengängen im Bereich Hotelmanagement und International Business ergänzt. Als gebürtige Innsbruckerin zog es mich nach acht Jahren im Ausland wieder zurück in die Berge – wer es kennt, versteht mich.
Seit 2019 darf ich für hgc upgrade arbeiten. Hier kann ich meine Leidenschaft – mit Menschen zusammenzuarbeiten – ausleben und mein Wissen aus der Theorie sowie meine Fertigkeiten aus der Praxis einbringen. Durch eine Zusatzausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin mit dem Fokus auf Coaching konnte ich meinen privaten und beruflichen Horizont erweitern und meine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung von Unternehmen und Mitarbeiter:innen vertiefen. Aus diesem Erfahrungs- und Wissensschatz heraus unterstütze ich Menschen und Organisationen dabei ein produktives und faires Miteinander zu finden – ob im Bereich der langfristigen Entwicklung, des Managements oder der Weiterbildung. Und wenn ich gerade nicht meiner Berufung nachgehen, bin ich wahrscheinlich auf Reisen oder presse mein eigenes Olivenöl.

Husejin Civic

Husejin Civic, BA

Junior Consultant hgc upgrade
(Unternehmensentwicklung und Coaching)

husejin.civic@hgc.at
+43 664 800 845 83

"Wir müssen soziale Erscheinungen in sich selbst betrachten, losgelöst von den bewussten Subjekten." – Emile Durkheim

Während meiner Studiengänge Soziologie und Wirtschaft & Management absolvierte ich ein Pflichtpraktikum in der hgc. Von Anfang an war ich in der hgc upgrade tätig. Ab dem ersten Moment hat mich die Arbeit mit Organisationen und ihren Mitarbeiter:innen begeistert. Ich wusste, das will ich weitermachen und in diesem tollen Team will ich bleiben. Jetzt unterstütze ich das Team von hgc upgrade in der Akquise, der Erstellung sowie Umsetzung von Social Media Konzepten und in der Beratung unserer Kund:innen.

Frei nach dem Motto „Wer rastet, der rostet“ habe ich entschieden, mich im Bereich der Organisationsentwicklung weiterzubilden. In diesem Masterstudium lerne ich einerseits viel Neues und kann andererseits meine soziologischen Fertigkeiten weiter ausbauen. Es macht mir viel Spaß, dieses neu gewonnene Wissen einzubringen: neue Erkenntnisse aus der Generationenforschung über Trends in der Organisationsentwicklung bis hin zu aktuellen HR-Weiterentwicklungsthemen. Gerade in Zeiten der Veränderungen und Transformationen ist es wichtig über den Tellerrand zu schauen.

Ich liebe es neue Wege zu finden. Und gelingt es mir mal nicht, dann hole ich mir Inspirationen beim Sporteln in der Tiroler Bergwelt - vom Klettern bis zum Skifahren.