ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN BEREICH UNTERNEHMENSENTWICKLUNG & COACHING
der hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting GmbH, Innsbruck
(im nachfolgenden kurz „hgc Innsbruck“ genannt)
1. Geltung
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungserbringungen seitens der hgc Innsbruck in deren Unternehmensbereich „Unternehmensentwicklung & Coaching“ (upgrade.hgc.at).
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner für sämtliche Rechtsgeschäfte bestimmen sich nach dem Inhalt des Vertrages und den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausnahmslos nicht anerkannt und gelten nur, wenn sich die hgc Innsbruck diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern daher nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern unabhängig davon, ob bei künftigem Vertragsabschlüssen nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Angebote und Zustandekommen des Vertrags
Angebote der hgc Innsbruck sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung beider Vertragspartner zustande. Allfällige Kostenvoranschläge der hgc Innsbruck sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.
3. Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der hgc Innsbruck ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die hgc Innsbruck ist ermächtigt, deren Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der hgc Innsbruck.
4. Leistungen der hgc Innsbruck
Der Umfang eines konkreten Auftrages ergibt sich im Einzelfall jeweils aus der vertraglichen Vereinbarung. Sich aus mehreren Teilleistungen/Teilveranstaltungen zusammensetzende Leistungen/Veranstaltungen gelten als eine Gesamtleistung/Gesamtveranstaltung.
5. Anmeldungen / Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen erfolgt die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer vorbehaltlich noch freier Plätze übermittelt.
Für sämtliche Veranstaltungen sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt. Insofern nicht gesondert vertraglich festgelegt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Teilnehmer. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die hgc Innsbruck das Recht vor, mangels ausreichender Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. Bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl ist die hgc Innsbruck zu keiner weiteren Vertragsannahme verpflichtet.
6. Entgelt/Spesen
Sofern nicht anders vereinbart ist das Entgelt vom Auftraggeber zur Gänze im Vorhinein bis spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn an die hgc Innsbruck zu leisten. Bei aus Teilleistungen/Teilveranstaltungen sich zusammensetzenden Leistungen kann das Gesamtentgelt in der Anzahl der Teilleistungen/Teilveranstaltungen (Module) entsprechenden Raten, diese zahlbar jeweils spätestens bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Teilleistung/Teilveranstaltung, beglichen werden.
Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Vertragsabschluss vereinbarte Begünstigungen, so etwa Skonti und Nachlässe sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist die hgc Innsbruck berechtigt, diese nach zu verrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Entgeltminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von der hgc Innsbruck nicht bestritten wird.
Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht der hgc Innsbruck gegenüber in Verzug, ist die hgc Innsbruck unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die hgc Innsbruck liegt durch diese Handlungen nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde. Die jeweiligen Entgeltsfälligkeiten ergeben sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von derzeit 8 % p.a. verrechnet Das Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei das Monat, in dem das Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2000 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht.
Insofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, wird an Spesen für Fahrt- und Reiseaufwendungen das amtliche Kilometergeld verrechnet. Bei Mystery-Checks sind vom Auftraggeber zusätzlich die Aufenthalts- und Verpflegungskosten zu tragen. Werden vom Auftraggeber die Übernachtungskosten getragen, wird kein Kilometergeld verrechnet.
7. Stornobedingungen
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart kann der Auftraggeber bis einen Monat vor Vertragsleistungsbeginn kostenlos stornieren.
An Stornogebühr sind vom Auftraggeber bei Stornierung bis 7 Tage vor Vertragsleistungsbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages sowie bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Vertragsleistungsbeginn 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu begleichen.
Bei einer sich aus Teilleistungen/Teilveranstaltungen zusammensetzenden Leistung/Veranstaltung ist eine Stornierung zu den genannten Fristen und Stornogebühren lediglich vor Beginn der ersten Vertragsleistung eingeräumt.
Stornierungen bedürfen zwingend der Schriftform.
8. Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Insofern der Vertragsabschluss mit einem Auftraggeber als Verbraucher im Fernabsatz, insbesondere per E-Mail oder Telefax erfolgen sollte, steht dem Auftraggeber das gesetzliche Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
9. Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen:
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und unabhängig von den gesondert geregelten Gründen zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund kann ein begründetes Dauerschuldverhältnis von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist schriftlich aufgekündigt werden.
10. Haftung
Die Haftung der hgc Innsbruck für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden, entgange-nen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die hgc Innsbruck ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Seitens der hgc Innsbruck wird keinerlei Haftung oder Garantie für irgendeinen Erfolg oder die Anwendung erworbener Kenntnisse übernommen.
11. Elektronische Rechnungslegung
Die hgc Innsbruck ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die hgc Innsbruck ausdrücklich einverstanden.
12. Vertragsdauer
Der Vertrag endet grundsätzlich mit der erfolgten Erbringung der vereinbarten Leistung.
Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, insbesondere wenn der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt.
13. Urheberrecht
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen der hgc Innsbruck bzw. deren Lizenzgebern zu. Jede Verletzung dieser Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
14. Datenschutz
Die hgc Innsbruck ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnis zu verarbeiten. Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Mit Übermittlung der Daten willigt der Auftraggeber ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, E-Mail-Adressen, Zusendeadressen oder Privatadressen), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Telefax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert, für die Vertragsabwicklung, die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden und soweit zweckmäßig auch an dritte Personen übermittelt werden dürfen.
15. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von der hgc Innsbruck vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website coaching.hgc.at abrufbar und wird dem Auftraggeber auf jeweiligen Wunsch umgehend zugesandt. Sofern die Änderung den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Mitteilung über die Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen.
16. Anwendbares Recht
Es gelten soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht.
17. Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der hgc Innsbruck sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.
18. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.